Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres behandelt angewandt werden. Abhängig vom Alter und der vorliegenden Problematik werden die Eltern regelmäßig in die Behandlung integriert.

In den ersten 5 Sitzungen (Probesitzungen) werden die Problemfelder besprochen, analysiert und bilden so die Grundlage für die anschließende psychotherapeutische Behandlung. Am Ende der Probephase wird die Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten hängen die Formalitäten von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Wenn – entsprechend den Richtlinien der Krankenkassen –  eine Psychotherapie notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Psychotherapie.

In der Regel findet einmal in der Woche eine Therapiestunde statt. Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Schwere der psychischen Erkrankung.