Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut (PP) bezeichnet in  Deutschland einen Psychologen, der nach einem bestandenem Studium der Psychologie (Diplom bzw. Master) eine mindestens 3-jährige Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erlangt hat (Approbation).

In den ersten 5 Sitzungen (Probesitzungen)  werden die Problemfelder besprochen, analysiert und bilden so die Grundlage für die anschließende psychotherapeutische Behandlung. Am Ende der Probephase wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten hängen die Formalitäten von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wenn – entsprechend den Richtlinien der Krankenkassen –  eine Psychotherapie notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten.

In der Regel findet einmal in der Woche eine Therapiestunde statt. Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Schwere der psychischen Erkrankung.